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Aktuelle Urteile

Privates Baurecht

BGH-Urteil vom 07.03.2011

„Das Aufrechnungsverbot mit einer ausschließlich unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung des Bauherrn gegenüber dem Honoraranspruch in den AGB des Architekten ist unwirksam.“

Praxistipp: Entfernen Sie derartige Klauseln in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen.




Strafrecht/ Ordnungswidrigkeitsrecht

VGH Kassel, Urteil vom 06.10.2010

Ein Radfahrer mit einem BAK von mehr als 1,6 Promille muss der Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch, psychologische Begutachtung über seine Eignung als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr beibringen.



Arbeitsrecht

BAG, Urteil vom 08.12.2010

Enthält der Arbeitsvertrag eine Gratifikationsregelung, unter anderem zur Zahlung von Weihnachtsgeld, die mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt und/oder einer Widerrufsregelung versehen ist, kann diese unwirksam sein, wenn folgendermaßen formuliert wird: „Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikation, gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer bestimmten Frist widerrufbar.“

Praxistipp: Formulieren Sie eindeutiger, z.B.: „Der Arbeitgeber behält sich, auch bei dreimaligen oder weiteren wiederholten Zahlungen vor, ob und in welcher Höhe er zukünftig Sonderzahlungen gewährt. Ein Rechtsanspruch hierauf ist grundsätzlich ausgeschlossen.“




Familienrecht

BVerfG, Beschl. v. 25.01.2011 ¬ 1 BvR 918/10

Die Unterhaltsberechnung nach der Dreiteilungsmethode ist verfassungswidrig

Die neue Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode ist verfassungswidrig.

Mit Urteil vom 30.07.2008 (BGHZ 177, 356) hatte der BGH erstmals eine Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehepartner in die Bemessung des Bedarfs des vorangegangenen, geschiedenen Ehegatten einbezogen, sogenannte Dreiteilungsmethode.
Diese Berechnungsmethode ist nach dem Beschluss des BVerfG verfassungswidrig. Damit würde von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts abgewichen. Mit diesem Systemwechsel überschreitet die neue Rechtsprechung die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt die von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).




EuGHMR, Urt. V. 21.12.201

Das Umgangsrecht des biologischen Vaters trotz Fehlens einer sozial-familiären Beziehung

Der Wunsch, eine familiäre Beziehung zu dem von ihm abstammenden Kind aufzubauen, fällt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK, sofern der fehlende Kontakt mit dem Kind nicht vom biologischen Vaters zu vertreten ist.




Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Pressemitteilung vom 04.02.2011

Sind die Eltern uneinig entscheidet das Gericht über die Schulwahl des Kindes

Nach dem Umzug an einen anderen Ort entspricht es dem Wohl des Kindes, die dort zu Fuß erreichbare Schule zu besuchen, auch wenn der Vater anbietet das Kind mit dem Auto zur alten Schule zu fahren.

Maßstab für die Entscheidung, welchem der beiden Elternteile die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Frage des Schulbesuchs übertragen wird, ist das Wohl des Kindes. Die Schule am Wohnort der Mutter ist im Rahmen eines zehnminütigen Fußwegs zu erreichen. Für das Kind entfallen aufwendige Fahrten, die bei Beibehaltung des bisherigen Schulorts anfallen würden. Im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn des Kindes ist es sinnvoll, eine Schule für das Kind zu wählen, bei der es geringere Fahrtzeiten hat.




Versicherungsrecht

BGH vom 9. März 2011 - IV ZR 137/10

Arbeitsunfähigkeit in der Privaten Krankentagegeldversicherung bei Mobbingsituation

Nach einem Urteil des BGH vom 9. März 2011 - IV ZR 137/10 - liegt Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der privaten Krankentagegeldversicherung auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.

Die Arbeitsunfähigkeit bemesse sich nach der bisherigen Art der Berufsausübung, selbst wenn der Versicherte noch andere Tätigkeiten ausüben könne.
Anknüpfungspunkt sei die konkrete berufliche Tätigkeit.

Der Krankentagegeldversicherer könne daher von dem Versicherten, der durch besondere Umstände an seinem bisherigen Arbeitsplatz krank geworden sei, nicht einen Wechsel des Arbeitsplatzes, die Wahl eines anderen Arbeitsumfeldes oder arbeitsrechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber verlangen.




BGH vom 30. März 2011 - IV ZR 269/08

Private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, abstrakte Verweisung

In einem Urteil vom 30. März 2011 - IV ZR 269/08 hat der BGH darauf hingewiesen, dass der Versicherer eine Verweisungsmöglichkeit verliert, wenn er bei Abgabe eines Anerkenntnisses diese bereits bestehende Verweisungsmöglichkeit nicht wahrnimmt.

Zur Begründung wurde ausgeführt, der Versicherer entscheide mit dem Anerkenntnis nicht nur über den Grad der Berufsunfähigkeit, sondern zugleich auch über eine fehlende Verweisungsmöglichkeit. Deshalb müsse davon ausgegangen werden, dass eine Verweisungsmöglichkeit nicht bestehe, wenn die Entscheidung des Versicherers hierzu schweige.




Sozialrecht

Bundessozialgericht vom 19. Mai 2009- B 8 SO 32/07 R

Anspruch auf Versorgung mit Hörgerätebatterien durch Sozialhilfeträger

Im Urteil vom 19. Mai 2009- B 8 SO 32/07 R hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ( hier Hörgerätebatterien) ggf. vom Sozialhilfeträger- trotz Ausschluss der Kostenübernahme nach den Regelungen des Krankenversicherungsrecht (SGB V)- zu erbringen seien.

Die Annahme, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) nicht weiter gehen dürfen, als die Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sei nicht gerechtfertigt.

Im Rahmen der vom Sozialhilfeträger zu erbringenden Eingliederungshilfe- i.S. der Leistung zur Teilhabe in der Gemeinschaft- sei zu prüfen, ob der Betroffene wesentlich in seiner Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sei.

Während Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Aufgabe haben, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung nur bei den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, dienen Hilfsmittel im Rahmen der Teilhabe in der Gemeinschaft der gesamten Alltagsbewältigung; sie haben die Aufgabe, dem Behinderten den Kontakt mit seiner Umwelt, nicht nur mit Familie und Nachbarschaft, sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und hierdurch insgesamt die Begegnung und den Umgang mit nichtbehinderten Menschen zu fördern.


Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung

BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte

Fachanwaltsordnung

BRAGO - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte

RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Achtung seit 31.10.2011 haben wir eine neue Adresse!!!
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