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Rechtsanwalt Max Dengler


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Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht


Tätigkeitsschwerpunkte:
Versicherungsrecht
Sozialrecht

geb. 1966

Studium der Rechtswissenschaften: Universität Augsburg

Rechtsanwaltszulassung seit 1998

Mitgliedschaften:
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• ArGe Sozialrecht des DAV
• ArGe Versicherungsrecht des DAV

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Sozialrecht habe ich mich darauf spezialisiert, Ansprüche meiner Mandanten gegenüber privaten Versicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherungen) und staatlichen Leistungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften usw.) geltend zu machen.

Die in Betracht kommenden Ansprüche resultieren meist daraus, dass die Mandanten wegen Alter, Erwerbsminderung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit bzw. nach einem Unfall auf Unterstützung (i.S. von Geldleistungen, aber auch Sachleistungen, z.B. Behandlungen) angewiesen sind.

Zur Durchsetzung der Ansprüche vertrete ich bundesweit Mandanten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Zu Beginn des Mandatsverhältnisses steht die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten in Bezug auf die Durchsetzung des Anspruches, insbesondere unter Abwägung der mit dem Verfahren verbundenen Kosten, im Vordergrund.

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung

BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte

Fachanwaltsordnung

BRAGO - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte

RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Achtung seit 31.10.2011 haben wir eine neue Adresse!!!
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